Honorar / Abrechnung
Für gesetzlich Krankenversicherte (Selbstzahler)
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen Heilpraktikerkosten in der Regel nicht. In diesen Fällen rechne ich meine Leistungen nach Zeitaufwand ab.
Erst-Anamnese-Termin (Dauer 1,5 – 2 Std.) 125 Euro
Folgetermine pro 15 min. 22,50 Euro
Zuzüglich werden anfallende Kosten für Behandlungsmaterialien (z.B. Injektionspräparate, Infusionen, etc.) gesondert in Rechnung gestellt.
Ausgenommen hiervon sind kurze telefonische und schriftliche Rückmeldungen zum Therapieverlauf, diese berechne ich nicht extra.
Du erhältst eine Rechnung, die jedoch keine Abrechnungsziffern enthält.
Die Rechnung ist sofort in bar, spätestens innerhalb 5 Tagen per Überweisung zu begleichen.
Bei privater Krankenversicherung oder Zusatzversicherung für Heilpraktikerleistungen
Privatkassen und Zusatzversicherungen übernehmen teilweise die Heilpraktikerkosten, je nach Art des abgeschlossenen Vertrages.
Die Höhe der Erstattung hängt von Deinem Tarif und Deiner Versicherungsgesellschaft ab. Bitte erkundige Dich im Vorfeld bei Deiner Versicherung, da nicht alle meiner Therapieverfahren in vollem Umfang oder generell erstattet werden.
Wenn Du eine Rechnung für Deine Versicherung benötigst, teile mir das bitte vor Therapiebeginn mit.
Grundlage für meine Rechnungen ist das GebüH (Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker). Dieses stellt keine gesetzliche Gebührenordnung dar, sondern lediglich ein Verzeichnis, Stand 1985!!!
Ich erlaube mir deshalb, meine Leistungen nach Höchstsatz abzurechnen. Da dies nicht von jeder Versicherung erstattet wird, kann es sein, dass es zu einer Eigenleistung kommen kann.
Ich weise darauf hin, dass meine erbrachten Leistungen /Rechnungen – unabhängig vom Erstattungsverhalten deiner Versicherung – sofort, spätestens nach 5 Tagen in vollem Umfang von Dir zu begleichen sind.
Die Regelung und Abwicklung bezüglich einer möglichen Erstattung obliegt allein deiner Verantwortung.