Honorar / Abrechnung
Für gesetzlich Krankenversicherte (Selbstzahler)
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen Heilpraktikerkosten in der Regel nicht.
In diesen Fällen erfolgt die Abrechnung nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH, Fassung 1985)
mit einem Faktor zwischen 1,8 und 2,3, abhängig von Dauer, Umfang und Aufwand der Behandlung.
Erst-Anamnese-Termin (Dauer ca. 1–2 Std., inkl. Anamnese, Untersuchung):
liegt üblicherweise zwischen 90 € und 125 €, zuzüglich eventuell anfallender Behandlungen, Medikamente, Material-oder Laborkosten.
Folgetermine werden nach GebüH entsprechend Dauer und Aufwand abgerechnet, i.d.R. 30 – 60 Minuten.
Zuzüglich werden anfallende Kosten für Behandlungsmaterialien (z. B. Injektionspräparate, Infusionen, Schröpfköpfe)
sowie ggf. Laborkosten gesondert in Rechnung gestellt.
Ausgenommen hiervon sind kurze telefonische und schriftliche Rückmeldungen zum Therapieverlauf – diese berechne ich nicht extra.
Die Rechnung ist sofort in bar oder per EC-Zahlung fällig.
Bei privater Krankenversicherung, Zusatzversicherung oder Beihilfe
Private Krankenversicherungen, Zusatzversicherungen und Beihilfestellen erstatten Heilpraktikerleistungen je nach Vertrag ganz, teilweise oder gar nicht. Bitte informiere dich vor Behandlungsbeginn bei deiner Versicherung, ob und in welcher Höhe Kosten übernommen werden.
Die Abrechnung erfolgt nach der GebüH (Fassung 1985) mit einem
Faktor zwischen 1,8 und 2,3, um den Behandlungsaufwand individuell abzubilden.
Da die GebüH seit 1985 nicht angepasst wurde, können meine Honorare über den veralteten Regelsätzen liegen.
Dies kann zu Eigenleistungen führen.
Unabhängig vom Erstattungsverhalten deiner Versicherung ist der Rechnungsbetrag in voller Höhe zu begleichen.
Die Erstattungsabwicklung obliegt allein deiner Verantwortung.
Hinweis:
Meine Leistungen sind gemäß § 4 Nr. 14 UStG von der Umsatzsteuer befreit, da sie der medizinischen Versorgung dienen
und medizinisch notwendig sind.